Microsoft
Federal Trade Commission (FTC) stellt Dringlichkeitsantrag auf Unterlassungsverfügung im Microsoft-Activision-Deal
Die Federal Trade Commission (FTC) hat bei Richterin Corley einen Dringlichkeitsantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, um dem Berufungsgericht mehr Zeit zur Entscheidung über den Antrag der FTC zu geben.
Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Richter Corley diesem Antrag stattgeben wird, so Florian Müller auf Twitter. Die FTC bittet Richterin Corley im Wesentlichen darum, zuzugeben, dass ihre frühere Entscheidung falsch war, und auf dieser Grundlage die einstweilige Verfügung zu erlassen. Dies ist lediglich ein verfahrenstechnischer Schritt, den die FTC unternehmen muss, bevor das Berufungsgericht eine Entscheidung treffen kann.
In ihrer Argumentation führt die FTC mehrere Punkte an.
Erstens argumentiert sie, dass das Gericht in diesem Verfahren nach Section 13(b) den falschen rechtlichen Standard angewandt habe. Nach Ansicht der FTC muss sie nur einen ersten Nachweis erbringen und nicht alles beweisen, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Zweitens behauptet die FTC, dass es ein Fehler war, zu dem Schluss zu kommen, dass es keine wettbewerbswidrigen Auswirkungen bei Abonnementdiensten für Multigame-Bibliotheken gibt, obwohl anerkannt wurde, dass Call of Duty wahrscheinlich exklusiv über Game Pass angeboten werden würde.
Drittens macht die FTC geltend, dass das Gericht Microsofts Vereinbarungen mit Nvidia, Boosteroid und anderen sowie das Angebot an Sony ignorieren sollte. Dieses Argument wurde bereits vor der Anhörung in San Francisco vorgebracht.
Viertens argumentiert die FTC, dass das Gericht fälschlicherweise davon ausgegangen sei, dass sie in ihrem ursprünglichen Antrag kein Argument für eine teilweise Abschottung vorgebracht habe. Die FTC behauptet, dass Microsoft eine teilweise Marktabschottung in Bezug auf ZeniMax-Spiele vorgenommen hat, indem es dafür gesorgt hat, dass diese am besten auf seinen eigenen Plattformen laufen.
Das fünfte Argument besteht aus mehreren Teilen. Erstens stellt die FTC fest, dass sich Richter Corley nicht auf die Absicht von Microsoft hätte verlassen dürfen, die auch Aussagen von Satya Nadella und Phil Spencer umfasst. Zweitens argumentiert die FTC, dass das Gericht ihr zu Unrecht die Last auferlegt habe, ein “smoking gun”-Dokument vorzulegen.
Was die Abwägung der Gleichgewichte betrifft, so ist die FTC der Ansicht, dass Microsoft und Activision Blizzard King (ABK) die Beweislast für die positiven wirtschaftlichen Auswirkungen hätten tragen müssen, nicht die FTC. Die FTC behauptet außerdem, das Gericht sei nicht auf ihre Beweise und Argumente hinsichtlich der unmittelbaren Beeinträchtigung von Innovation und Wettbewerb sowie des Austauschs von wettbewerbsrelevanten Informationen zwischen Microsoft und Activision Blizzard King nach Abschluss der Vereinbarung eingegangen. Darüber hinaus vertritt die FTC die Auffassung, dass sie über ausreichende Beweise und starke Argumente dafür verfügt, dass eine künftige Veräußerung schwierig sein würde.
Schließlich macht die FTC eine unaufrichtige Behauptung, indem sie die Ankündigung des Vereinigten Königreichs, die Berufung aufzuschieben, als Argument für ein längeres Zuwarten in den USA anführt. Die Ankündigung des Vereinigten Königreichs wurde jedoch gemacht, weil es dort einen möglichen Weg nach vorn gibt, nicht um mehr Zeit zu gewinnen.
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