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Dying Light indiziert
War ja klar, dass diese Meldung irgendwann geschrieben werden musste. Dying Light wurde von der BPjM auf den Index gesetzt.
Dying Light wurde von der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdene Medien) in einer Blitzindizierung (Spiel wurde vorsorglich indiziert, ohne es zu testen) auf die sogenannte Liste A gesetzt. Liste A bedeutet, dass das Spiel nicht offiziell beworben werden darf – der Besitz des Spiels ist derweil aber nicht verboten.
Da das Spiel bereits seit über 2 Wochen u.a. in den USA erschienen ist, war die BPjM zum Handeln gezwungen, da man annehmen kann, dass solch ein Spiel bei Veröffentlichung viele potentielle Käufer finden würde.
Selbst wenn die BPjM das Spiel in Ruhe getestet hat, kann man sich das Urteil der Kollegen vorstellen.
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