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Richterin Corley lehnt Einspruch der FTC ab

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Federal Trade Commission

Richterin Corley hat den Antrag der Federal Trade Commission (FTC) auf Aussetzung ihrer eigenen einstweiligen Verfügung abgelehnt.

Die FTC hatte einen Dringlichkeitsantrag auf Unterlassungsverfügung im Microsoft-Activision-Deal beantragt, um das Inkrafttreten der gerichtlichen Anordnung zu verhindern, doch Richterin Corley lehnte ihren Antrag ab. Laut Florian Müller muss die FTC nun das Berufungsgericht innerhalb eines Tages entscheiden lassen, was unangemessen ist

Die FTC bittet dieses Gericht, den fraglichen Zusammenschluss bis zur Entscheidung über die Berufung der FTC beim Neunten Bundesberufungsgericht zu untersagen. (Dkt. No. 313.) Der Antrag wird abgelehnt.Richterin Corley

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