Microsoft
Activision Blizzard: Antrag der Anwälte einer Privatklage abgelehnt

Richterin Corley hat den Antrag der Anwälte einer Privatklage abgelehnt, die sich dem Verfahren FTC gegen Microsoft und Activision anschließen wollten.
Sie erinnert sie daran, dass sie zuvor gegen sie entschieden hatte, und erklärt, dass eine schnelle Entscheidung bereits eine Herausforderung darstellt.
Selbst wenn die technischen Voraussetzungen für einen zulässigen Beitritt erfüllt sind, liegt es im Ermessen des Gerichts, den Beitritt nach Regel 20 zu verweigern. Der Richter stellt fest, dass es weder fair noch effizient wäre, den Klägern in diesem Fall die Teilnahme an der Beweisanhörung zu gestatten, da dies zu Verzögerungen und Ineffizienzen in der FTC-Klage führen würde, die bereits in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt wird.
Die Kläger hatten ihre Argumente für eine einstweilige Verfügung bereits vorgetragen, so dass ihnen durch die Ablehnung der Einbeziehung kein Nachteil entsteht. Zusammenfassend weist das Gericht den Antrag der Kläger auf Beitritt zum Verfahren ab, womit die Sache Nr. 223 erledigt ist.
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