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Wolfenstein 3D: First-Person-Shooter aus dem Jahr 1992 erhält erstmals eine USK-Freigabe

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Wolfenstein 3D

Im Jahr 1992 revolutionierte ein neues Indie-Entwicklerstudio aus Mesquite, Texas, namens id Software, welches damals nur aus wenigen Mitarbeitern bestand, die Welt der Computerspiele mit ihrem Durchbruchserfolg Wolfenstein 3D, der ein neues Genre begründete: First-Person-Shooter.

In Wolfenstein 3D schlüpft Ihr in die Rolle des legendären B.J. Blaskowicz, einem jüdisch-stämmigen US-Soldaten, der bei seinem Einsatz zur Zeit des zweiten Weltkriegs in Deutschland gefangen genommen wurde und sich im Laufe des Spiels durch die namensgebende Burg Wolfenstein kämpft, um den Nazi-Schergen zu entfliehen. Neben Setting und Figuren war vor allem die herausragende Technik ein ausschlaggebender Grund für den immensen Erfolg.

Die einzigartige Kombination aus 3D-Umgebungen und zoomenden Figuren, atmosphärischen Sprachsamples und wuchtigen Waffensounds gepaart mit flüssigem Gameplay begeisterte umgehend viele Fans. Es folgten weltweite Anerkennung und unzählige Auszeichnungen, sowie Portierungen auf diverse Spielkonsolen.

Und nun, 30 Jahre nach seiner ursprünglichen Veröffentlichung, erhält der legendäre First-Person-Shooter Wolfenstein 3D von id Software ein USK-Siegel und ist damit endlich auch hierzulande freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.

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Ebenso 1992 erschienen und nun mit einer USK Freigabe ausgestattet (Ab 18 Jahren / Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG) ist Wolfenstein 3D: Spear of Destiny. Das später veröffentlichte Prequel zu Wolfenstein 3D enthält weitere 21 Level und schickt B.J. Blazkowicz chronologisch auf seinen allerersten Einsatz. Beide Titel sind im Bundle ab sofort auch in Deutschland in der unveränderten Originalversion in digitalen Stores erhältlich, u.a. auf Steam sowie im Microsoft Store und auf GOG.com

Die erstmalige Bewertung von Wolfenstein 3D und Spear of Destiny durch die USK Gremien wurde durch eine Änderung in der Prüfpraxis der USK möglich, wonach bei Spielen die so genannte Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) berücksichtigt wird.

Quelle: Pressemitteilung
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