Microsoft
Activision Blizzard: FTC legt offiziell Berufung gegen das Urteil ein [Update]

Die Federal Trade Commission (FTC) legt Berufung gegen ein Gerichtsurteil ein, das Microsoft die Übernahme von Activision Blizzard erlaubt.
Die FTC hat eine Berufungsmitteilung eingereicht, aber die Argumente werden erst bekannt gegeben, wenn die vollständige Berufung beim Neunten Bundesberufungsgericht eingereicht wird.
In der letzten Entscheidung lehnte man den Antrag der FTC auf eine einstweilige Verfügung gegen Microsoft ab. Das Gericht stellte fest, dass die FTC nicht nachweisen konnte, dass die Fusion den Wettbewerb erheblich einschränken würde, und wies darauf hin, dass sie den Zugang der Verbraucher zu Activision-Inhalten sogar verbessern könnte.
Wäre der einstweiligen Verfügung stattgegeben worden, hätte sie die Übernahme durch Microsoft vorübergehend gestoppt, bis das Verwaltungsverfahren der FTC gegen das Unternehmen abgeschlossen ist. Die separate Anfechtungsklage soll am 2. August beginnen.
Mit der Entscheidung, in Berufung zu gehen, beantragt die FTC beim Berufungsgericht des Neunten Gerichtsbezirks eine einstweilige Verfügung, um die bestehende einstweilige Verfügung zu verlängern. Die einstweilige Verfügung läuft am 14. Juli aus, und es ist ungewiss, ob das Berufungsgericht vor Ablauf der Frist am 18. Juli entscheiden wird.
Mit dieser einstweiligen Verfügung wird angestrebt, den Abschluss der Transaktion bis zur geplanten Verhandlung im August zu verzögern. Der Abschluss der Fusion ist derzeit für den 18. Juli vorgesehen. Sollte sich der Abschluss des Geschäfts über diesen Termin hinaus verzögern, wäre Microsoft verpflichtet, Activision Blizzard eine Summe von 3 Milliarden Dollar zu zahlen, und es bestünde die Möglichkeit, die Fusion neu zu verhandeln. Trotzdem bleiben Branchenanalysten optimistisch, was den Abschluss des Geschäfts angeht. Nichtsdestotrotz hat die FTC weitere Optionen, einschließlich der Möglichkeit, Berufung einzulegen.
Update #1
Das Verhalten der FTC ordnet Florian Müller @FOSSpatents, wie folgt ein: “…es geht ihnen nur darum, ein Zeichen zu setzen. Die Übernahme wird stattfinden.” (Tweet) oder auch “… es ist sinnlos (wenn das Berufungsgericht nur einem der Hauptanliegen von Richter Corley zustimmt, ist die Berufung gescheitert), aber gleichzeitig bedeutet es nichts zu verlieren.” (Tweet)
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